Kassenarzt vs. Wahlarzt in Österreich: Kosten, Unterschiede & Rückerstattung einfach erklärt
Was ist der Unterschied zwischen Kassenzahnarzt und Wahlzahnarzt? Was zahlt die e-card, was kostet ein Wahlarzt und wie funktioniert die Rückerstattung durch ÖGK, BVAEB und SVS.
Wichtiger Abrechnungshinweis: Unsere Ordination ist eine Kassenordination für alle Kassen (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) und privat. Für standardmäßige Kassenleistungen erfolgt die Abrechnung direkt über Ihre e-card – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Die Informationen in diesem Ratgeber dienen der allgemeinen Aufklärung über das österreichische Wahlarztsystem sowie zur Orientierung bei privaten Zusatzleistungen (z. B. Implantate, Mundhygiene, CEREC).
„Kassenarzt oder Wahlarzt?“ ist eine der häufigsten Fragen bei der Zahnarztsuche in Österreich – und eine der am schlechtesten erklärten. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied sachlich: was die e-card abdeckt, was ein Wahlarzt kostet, wie viel die Kasse davon zurückerstattet und welche Leistungen auch bei einer Kassenordination privat bleiben.
Was ist eine Wahlzahnärztin?
Eine Wahlzahnärztin hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet: Sie legt ihr Honorar selbst fest und rechnet direkt mit Ihnen ab, nicht mit der Kasse. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.
Der Unterschied zum Kassenzahnarzt liegt nicht in der Qualifikation. Beide haben dieselbe Ausbildung, dieselbe Berufsberechtigung und dieselben fachlichen Möglichkeiten. Der Unterschied liegt ausschließlich im Abrechnungsmodell – also darin, wer die Rechnung bekommt.
Die beiden Modelle im Überblick
| Kassenordination | Wahlordination | |
|---|---|---|
| Abrechnung | direkt über die e-card | Sie zahlen selbst und reichen ein |
| Vorleistung | keine bei Kassenleistungen | ja, der volle Rechnungsbetrag |
| Rückerstattung | entfällt | 80 % des Kassentarifs |
| Privatleistungen | ja, klar abgegrenzt | ja |
| Ausbildung | identisch | identisch |
Unsere Ordination ist eine Kassenordination. Für Kontrolle, Füllungen, Wurzelbehandlung, Zahnsteinentfernung und die übrigen Kassenleistungen genügt Ihre e-card – unabhängig davon, ob Sie bei ÖGK, BVAEB, SVS oder einer KFA versichert sind.
Was kostet eine Wahlzahnärztin?
Das Honorar legt jede Wahlordination selbst fest. Es richtet sich nach Aufwand, Material und Behandlungsdauer; als Orientierung dienen die Autonomen Honorarrichtlinien (AHR) der Österreichischen Zahnärztekammer. Verbindlich sind diese Richtwerte nicht – fragen Sie dort immer nach einem schriftlichen Heil- und Kostenplan, bevor eine größere Behandlung beginnt.
Wichtig zu verstehen: Sie tragen nicht die gesamten Kosten allein. Ein Teil kommt von Ihrer Krankenkasse zurück.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?
Nach der Behandlung reichen Sie die bezahlte Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen 80 Prozent jenes Betrags, den sie einem Kassenzahnarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte (Kassentarif).
Der entscheidende Punkt: Die Erstattung berechnet sich nicht von Ihrer Rechnung, sondern vom Kassentarif. Da Wahlarzt-Honorare frei kalkuliert sind, liegt der erstattete Betrag in der Praxis oft bei etwa 20 bis 40 Prozent Ihrer tatsächlichen Rechnung, je nach Leistung.
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Honorarnote der Wahlzahnärztin | 200 € |
| Kassentarif für dieselbe Leistung | 60 € |
| Rückerstattung: 80 % von 60 € | 48 € |
| Ihr Eigenanteil | 152 € |
Die genauen Beträge unterscheiden sich je nach Behandlung. Bei Leistungen mit hohem Kassentarif (z. B. Zahnersatz mit Kassenzuschuss) fällt die Erstattung höher aus.
Bei uns stellt sich diese Rechnung für Kassenleistungen gar nicht: Sie stecken die e-card und zahlen nichts.
Schritt für Schritt: So reichen Sie die Honorarnote ein
Bei der ÖGK
- Honorarnote bezahlen und Zahlungsbestätigung aufbewahren.
- Online einreichen über WAHonline (Meine ÖGK) oder per Post an Ihre Landesstelle.
- Bankverbindung angeben, die Erstattung wird direkt überwiesen.
- Bearbeitungszeit: in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Bei BVAEB und SVS
Der Ablauf ist gleich: bezahlte Honorarnote plus Zahlungsnachweis über das jeweilige Online-Portal (BVAEB: „Meine BVAEB“, SVS: „svsGO“) oder per Post einreichen. BVAEB und SVS erstatten nach eigenen Tarifen, die teilweise über dem ÖGK-Niveau liegen. Zusätzlich gilt bei der SVS ein Selbstbehalt.
Tipp: Zusatzversicherung
Eine private Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil oder die gesamte Differenz zwischen Rückerstattung und Rechnungsbetrag. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, reichen Sie die Honorarnote zuerst bei der Kasse ein und danach den Erstattungsbescheid bei Ihrer Versicherung.
Wann zahlt die Kasse direkt mit? Zahnersatz und Zuschüsse
Bei abnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) leistet die Kasse einen Anteil, den Rest tragen Sie als Selbstbehalt. Wichtig für 2026: Bei der ÖGK beträgt dieser Selbstbehalt bei Behandlung durch eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt seit 1. Mai 2026 20 bis 30 Prozent der tariflichen Kosten – 20 Prozent für aus sozialen Gründen rezeptgebührenbefreite Personen, 30 Prozent für alle übrigen Versicherten.
Zahnersatz muss außerdem vor der Anfertigung von der Kasse bewilligt werden. Als Vertragszahnärztin stellen wir diesen Antrag für Sie – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Festsitzender Zahnersatz wie Kronen und Brücken ist dagegen grundsätzlich eine Privatleistung. Hier lohnt der Blick auf Ihre konkrete Kasse: Die SVS gewährt ab 2026 einen freiwilligen Zuschuss pro Zahn, allerdings nur bei nachgewiesenen Mundhygiene-Sitzungen in den vergangenen Kalenderjahren. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Wir prüfen das vor Behandlungsbeginn gemeinsam mit Ihnen. (Stand: September 2026 – Kassenregelungen ändern sich, bitte im Zweifel bei Ihrer Kasse rückfragen.)
Ist eine Wahlzahnärztin steuerlich absetzbar?
Ja. Zahnarztkosten, die Ihre Kasse nicht erstattet, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Es gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt. Bewahren Sie daher alle Honorarnoten und Erstattungsbescheide auf.
Fazit: Der Unterschied ist die Abrechnung, nicht die Qualität
Kassen- oder Wahlordination ist keine Frage der fachlichen Güte, sondern der Abrechnung. Bei einer Wahlordination gehen Sie in Vorleistung und bekommen 80 Prozent des Kassentarifs zurück – nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung. Bei einer Kassenordination genügt die e-card.
In unserer Ordination in Payerbach behandeln wir alle Kassen (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) und privat. Was Kassenleistung ist, rechnen wir direkt ab. Was privat ist – etwa Mundhygiene für Erwachsene, CEREC-Vollkeramik, Implantate oder Ästhetik – erfahren Sie vorher, schriftlich und ohne Überraschungen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Kasse oder zu den Kosten einer geplanten Behandlung? Vereinbaren Sie einen Termin oder rufen Sie uns an – wir klären das vorab, ehrlich und transparent.
Häufige Fragen
Sind Sie Kassenzahnärztin oder Wahlzahnärztin?
Unsere Ordination ist eine Kassenordination mit Verträgen zu allen gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA) sowie privat. Kassenleistungen rechnen wir direkt über Ihre e-card ab.
Muss ich bei Ihnen in Vorleistung gehen?
Für Kassenleistungen nicht. Sie stecken Ihre e-card, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Nur für Privatleistungen entstehen Kosten – und die besprechen wir vorab in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan.
Welche Leistungen sind auch bei einer Kassenordination privat?
Vor allem die professionelle Mundhygiene für Erwachsene, Vollkeramik-Restaurationen (z. B. CEREC-Kronen), Implantate und ästhetische Behandlungen wie Bleaching oder Veneers. Sie erfahren die Kosten immer vor Behandlungsbeginn.
Zahlt die Kasse die Mundhygiene für Jugendliche?
Ja. Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und 18. Lebensjahr erhalten die professionelle Zahnreinigung einmal pro Behandlungsjahr auf e-card, mit festsitzender Zahnspange zweimal pro Behandlungsjahr (mit mindestens sechs Monaten Abstand). Stand: September 2026.
Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich zu einem Wahlarzt gehe?
Bei einem Wahlarzt bezahlen Sie die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer Kasse ein. Erstattet werden 80 Prozent jenes Betrags, den die Kasse einem Vertragszahnarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte – nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung.
Ist ein Wahlarzt fachlich besser als ein Kassenarzt?
Nein. Ausbildung und Berufsberechtigung sind identisch. Der Unterschied liegt ausschließlich im Abrechnungsmodell.
Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich – vereinbaren Sie einfach einen Termin, online oder telefonisch.