Kassenordination

Alle Kassen – was Sie bei uns mit der e-card bekommen

Unsere Ordination hat Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Für Kassenleistungen genügt Ihre e-card: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und nichts bei Ihrer Kasse einreichen. Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher – schriftlich und ohne Überraschungen.

Ihre Kasse bei uns

Unabhängig davon, wo Sie versichert sind – die Abrechnung läuft direkt über Ihre e-card.

ÖGK
Österreichische Gesundheitskasse

Die größte Krankenkasse Österreichs – für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Pensionistinnen und Pensionisten.

BVAEB
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

Für öffentlich Bedienstete sowie Beschäftigte bei Eisenbahnen und im Bergbau.

SVS
Sozialversicherung der Selbständigen

Für Selbständige, Gewerbetreibende und Bauern. Hier gilt zusätzlich ein Selbstbehalt.

KFA
Krankenfürsorgeanstalten

Für Bedienstete bestimmter Städte und Gemeinden.

Privat
Privatversichert oder ohne Kassenleistung

Auch privat sind Sie bei uns willkommen. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Heil- und Kostenplan.

Kassenleistung oder Privatleistung?

Die ehrliche Übersicht. Nicht alles in der Zahnmedizin ist Kassenleistung – aber Sie sollen vorher wissen, woran Sie sind.

Mit der e-card abgedeckt

  • KontrolluntersuchungDie regelmäßige Kontrolle – die Basis für alles andere.
  • FüllungenKariesbehandlung im Rahmen des Kassenkatalogs.
  • ZahnsteinentfernungDas Entfernen harter Beläge ist Vertragsleistung – nicht zu verwechseln mit der Mundhygiene.
  • WurzelbehandlungFür Zähne, die als erhaltungswürdig eingestuft sind.
  • ZahnentfernungenWenn ein Zahn nicht mehr zu retten ist.
  • Mundhygiene 10–18 JahreEinmal pro Behandlungsjahr auf e-card, mit fixer Zahnspange zweimal.
  • Abnehmbarer ZahnersatzProthesen mit Kassenanteil – mit Selbstbehalt und vorheriger Bewilligung.

Privatleistung

  • Mundhygiene für ErwachseneDie professionelle Zahnreinigung ist für Erwachsene keine Vertragsleistung.
  • Vollkeramik & CEREC-KronenFestsitzender Zahnersatz ist grundsätzlich Privatleistung.
  • Kronen und BrückenJe nach Kasse gibt es Zuschüsse – wir prüfen das für Sie.
  • ImplantateNur in eng begrenzten medizinischen Ausnahmefällen mit Kassenzuschuss.
  • ÄsthetikBleaching und Veneers sind reine Privatleistungen.

Stand: September 2026. Kassenregelungen ändern sich – im Zweifel fragen Sie uns oder Ihre Krankenkasse. Mehr zum Unterschied zwischen Kassen- und Wahlordination lesen Sie im Ratgeber Kassenarzt oder Wahlarzt.

Was das im Alltag bedeutet

Keine Vorleistung

Bei einer Wahlordination zahlen Sie die Rechnung zuerst selbst und bekommen später 80 Prozent des Kassentarifs zurück. Bei uns entfällt das: e-card stecken, fertig.

Den Antrag stellen wir

Abnehmbarer Zahnersatz muss vor der Anfertigung von der Kasse bewilligt werden. Als Vertragszahnärztin übernehmen wir diesen Antrag – Sie müssen sich um das Formular nicht kümmern.

Kosten vorher, nicht nachher

Wenn eine Behandlung Privatleistungen enthält, erfahren Sie das, bevor sie beginnt. Bei größeren Behandlungen schriftlich im Heil- und Kostenplan.

Kinder und Jugendliche

Von 10 bis 18 Jahren ist die professionelle Mundhygiene einmal pro Behandlungsjahr auf e-card möglich – mit fixer Zahnspange zweimal. Eine der sinnvollsten Leistungen im Katalog, und sie wird oft übersehen.

Häufige Fragen

Muss ich bei Ihnen in Vorleistung gehen?

Für Kassenleistungen nicht. Sie stecken Ihre e-card, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Nur Privatleistungen zahlen Sie selbst – und die besprechen wir vorher.

Gilt das für alle Kassen gleich?

Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Welche Leistung in welchem Umfang übernommen wird, unterscheidet sich jedoch je nach Kasse. Bei der SVS gilt zusätzlich ein Selbstbehalt.

Wie erfahre ich, was privat ist?

Vor Behandlungsbeginn, nicht danach. Bei größeren Behandlungen erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, in dem steht, was die Kasse übernimmt und was Sie selbst tragen.

Wer stellt den Antrag für Zahnersatz?

Das übernehmen wir. Abnehmbarer Zahnersatz muss vor der Anfertigung von der Kasse bewilligt werden – als Vertragszahnärztin stellen wir diesen Antrag für Sie.

Kann ich auch als Privatpatientin kommen?

Ja, selbstverständlich. Auch dann erhalten Sie vorab einen transparenten Heil- und Kostenplan.

Fragen zu Ihrer Kasse?

Rufen Sie uns einfach an – wir klären vorab, was in Ihrem Fall Kassenleistung ist und was nicht.